Juli 2023
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat bereits in der Vergangenheit festgestellt, dass Überstundenpauschalen bei Elternteilzeit gestrichen werden dürfen. Auch All-in-Gehälter dürfen reduziert werden, sofern der Entgeltteil für...
MEHRAugust 2016
Lange war es umstritten, ob die Ausschlussbestimmung für eine Firmenwertabschreibung bei ausländischen Gruppenmitgliedern eine unzulässige Diskriminierung darstellt. Auf Grundlage eines EuGH-Urteils sowie eines...
MEHROktober 2013
Bei Widmungen an intransparente liechtensteinische Privatstiftungen schlug die Finanz bisher ziemlich hart zu und besteuerte das gewidmete Vermögen mit 25% , da mit Liechtenstein bisher keine umfassende Amts- und Vollstreckungshilfe...
MEHROktober 2012
Unternehmen, die 25 oder mehr Dienstnehmer beschäftigen, sind verpflichtet, auf jeweils 25 Beschäftigte einen begünstigten Behinderten einzustellen (Beschäftigungspflicht nach Behinderteneinstellungsgesetz). Wird die...
MEHRMai 2007
Für beschränkt Steuerpflichtige sah § 99 EStG bisher den Steuerabzug in besonderen Fällen generell in Höhe von 20% der vollen Beträge der Einnahmen vor. Diese Bruttobesteuerung hat der EuGH 12.6.2003,...
MEHRMai 2007
Seit 1. Jänner 2004 sind Frauen ab dem 56. Lebensjahr und Männer ab dem 58. Lebensjahr von diesem Beitrag befreit. Diese unterschiedliche Behandlung hat der VwGH 20.12.2006, 2005/08/0057 als EU-rechtswidrig befunden, weil sie unter das...
MEHRDezember 2006
Steuerbegünstigte Gewinnbesteuerung :: Begünstigungsarten - Freibetrag für investierte Gewinne gem. § 10 EStG Ab 1. Jänner 2007 steht diese Begünstigung allen natürlichen Personen zu, die den Gewinn...
MEHRApril 2005
Bereits in der Klienten-Info November 2003 wurde über diese Gleichstellung berichtet. Auf Grund der Auslands-KESt VO 2003 unterliegen ausländische Dividenden und Zinsen aus ausländischen Bankguthaben, Zinsen aus...
MEHRSeptember 2004
Die österreichischen Bestimmungen wurden dem EU-Recht angepasst, wobei die Rechtsmaterie in 2 Gesetzen (materielles Recht und Verfahrensrecht) geregelt ist. :: Materielles Recht Neu ist die Ausweitung der Strafsanktionen bei...
MEHROFFICE WIEN
A 1060 Wien, Linke Wienzeile 4/Stiege 1/Top 13
OFFICE TULLN
A 3430 Tulln, Königstetter Straße 128-134