Februar 2014
Das Reverse-Charge-System bestimmt den Übergang der Umsatzsteuerschuld vom Leistungserbringer hin zum Leistungsempfänger und stellt eine Maßnahme zur Verhinderung von Steuerbetrug dar. Sofern der Empfänger zum...
MEHRMai 2012
Ein Betriebsprüfer erarbeitet vor Prüfungsdurchführung eine Schwerpunktliste der zu prüfenden Positionen des Rechnungswesens. Allgemein wird auf die Trennung von betrieblicher und privater Sphäre geachtet. Ein Grundsatz...
MEHRMai 2011
Gemäß § 1151 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) ist der Werkvertrag dadurch gekennzeichnet, dass sich jemand - der Werkunternehmer - gegenüber dem Werkbesteller zur Herstellung eines bestimmten Erfolges...
MEHRFebruar 2011
Wie bereits in der KI 11/2010 berichtet, ist es im Zuge der Änderung des Umsatzsteuergesetzes zu einer Ausweitung der für die Umsatzsteuer als Bauleistung geltenden Leistungen gekommen. Diese Änderung ist insbesondere...
MEHRAugust 2009
Die bereits im Jahr 2008 mit dem AuftraggeberInnen-Haftungsgesetz in das ASVG aufgenommen Haftungsbestimmungen für Auftraggeber von Bauleistungen werden mit 1. September 2009 wirksam, da die technischen Infrastrukturvoraussetzungen bei...
MEHRJuni 2006
Gemäß § 11 UStG besteht die Verpflichtung zur Ausstellung von Rechnungen mit den dort angeführten Merkmalen nur gegenüber leistungsempfangenden Unternehmen . Sind in der Rechnung nicht alle Merkmale enthalten,...
MEHRApril 2006
Mit 1. Januar 2006 wurde das Meldesystem für die österreichische Zahlungsbilanz umgestellt. Unternehmen müssen nun grenzüberschreitende Dienstleistungen an die Bundesanstalt Statistik Österreich melden. (Meldeverordnung...
MEHRFebruar 2005
Österreich wurde von der EU ermächtigt für den Übergang der Umsatzsteuerschuld vom leistenden auf den leistungsempfangenden Unternehmer abweichende Regelungen zu treffen. Da die diesbezügliche Entscheidung im Amtsblatt...
MEHROktober 2004
Das BMF verstärkte die KIAB (Kontrolle der illegalen Ausländerbeschäftigung) und SEG (Schnelle Eingreiftruppe) von bisher 93 auf 186 Kontrollorgane mit dem Ziel der Betrugs- und Schwarzarbeitsbekämpfung. Hauptpunkte sind:...
MEHROFFICE WIEN
A 1060 Wien, Linke Wienzeile 4/Stiege 1/Top 13
OFFICE TULLN
A 3430 Tulln, Königstetter Straße 128-134