Juni 2016
Die Pauschalierung von Werbungskosten ist eine in der Praxis relevante Verwaltungsvereinfachung , weil in Fällen, in denen eine genaue Ermittlung der Werbungskosten mit unverhältnismäßigen Schwierigkeiten verbunden ist,...
MEHROktober 2012
In der KI 05/12 haben wir darüber berichtet, dass der Verfassungsgerichtshof Teile der Gaststättenpauschalierungsverordnung als gesetzwidrig aufgehoben hat. Die Aufhebung tritt - sofern bis dahin keine Nachfolgeregelung...
MEHRMärz 2010
Das im Dezember 2009 beschlossene Wachstumsbeschleunigungsgesetz soll sowohl die Auswirkungen des Unternehmenssteuerreformgesetzes 2008 abmildern, als auch den Aufschwung nach der Finanz- und Wirtschaftskrise begünstigen . Nachfolgend...
MEHRMai 2009
Das von der EU verabschiedete Mehrwertsteuerpaket hat hinsichtlich des umsatzsteuerlichen Ortes bei Dienstleistungen einen grundlegenden Wechsel zum Empfängerortprinzip mit sich gebracht. Die Regelungen, welche ab 1.1.2010 gelten sollen,...
MEHRDezember 2008
Freibetrag für investierte Gewinne (FBiG) Der FBiG als Investitionsbegünstigung für E-A-Rechner kann nicht nur für im Laufe des Jahres angeschaffte oder hergestellte abnutzbare körperliche Anlagegüter, sondern...
MEHRJanuar 2008
Neuerungen ab 2008 sind kursiv gedruckt, (KI MM/JJ): Ausgabe der Klienten-Info Ab 1. Jänner Meldebestimmungen ASVG: Mindestangaben vor Arbeitsantritt Flexicurity-Paket: Einbeziehung der Freien Dienstnehmer in betriebliche...
MEHRDezember 2007
Für alle Steuerpflichtigen :: Sonderausgaben (Zahlung vor Jahresende) Beschränkt abzugsfähig "Topfsonderausgaben" (Personenversicherungen, junge Aktien, Wohnraumschaffung) unterliegen einer...
MEHROktober 2007
:: Mit dem Betrugsbekämpfungsgesetz 2006 wurden die Formvorschriften für die Führung von Büchern und Aufzeichnungen verschärft. Seit 1. Jänner 2007 sind Bareinnahmen und -ausgänge grundsätzlich...
MEHRFebruar 2007
Seit 1. Jänner 2007 sind Bareinnahmen und -ausgänge aufgrund § 131 Abs. 1 Z 2 BAO (vgl. KI 08 und 12.2006) grundsätzlich täglich einzeln aufzuzeichnen . Auch wenn die Verpflichtung zur Einzelaufzeichnung nicht die...
MEHROFFICE WIEN
A 1060 Wien, Linke Wienzeile 4/Stiege 1/Top 13
OFFICE TULLN
A 3430 Tulln, Königstetter Straße 128-134