November 2008
Für den Bestand eines Unternehmens ist neben der Fähigkeit langfristig Gewinne erwirtschaften zu können insbesondere auch die ständige Aufrechterhaltung der Liquidität essentiell. Folglich kommt dem richtigen...
MEHRNovember 2008
Der folgende Artikel soll einen Überblick über sämtliche Konsequenzen der Schwangerschaft einer Arbeitnehmerin für den Arbeitgeber geben. Schutzbestimmungen Werdende Mütter unterliegen bestimmten Schutzbestimmungen,...
MEHRNovember 2008
Im Jahr 1963 schloss die EWG mit der Türkei ein Assoziationsabkommen, mit dem türkische Arbeitnehmer hinsichtlich der Aufnahme einer unselbständigen Beschäftigung gegenüber anderen Drittstaatsangehörigen...
MEHRAugust 2008
Laut Insolvenzstatistik des Kreditschutzverbandes von 1870 gab es im Jahr 2007 in Österreich 8.619 Privatkonkurse sowie über 6.200 Unternehmensinsolvenzen, wobei von der Gesamtzahl der Unternehmenskonkurse mehr als die Hälfte...
MEHRAugust 2008
Für EWR-Bürger neu, das sind Staatsangehörige aus Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Rumänien und Bulgarien kommt das Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) zur Anwendung....
MEHRAugust 2008
Die Bedeutung der BAO im Alltag Ein alltäglicher in Bescheidbegründungen gelesener Satz lautet: "Im Rahmen der Gesamtabwägung war der Rechtsrichtigkeit Vorrang vor der Rechtssicherheit einzuräumen". Wenngleich es...
MEHRApril 2008
Notwendige Bescheidmerkmale Da das Vorliegen eines formell ordnungsgemäßen Bescheides Voraussetzung für die Eröffnung eines inhaltlichen Berufungsverfahrens ist, ist es wichtig zu wissen, welche die gesetzlich...
MEHRApril 2008
Die Beschäftigung von Ausländern wird durch das AuslBG geregelt. Dieses kennt die im Folgenden dargestellten Möglichkeiten der Beschäftigung von Ausländern: Der persönliche Geltungsbereich des AuslBG Als...
MEHRApril 2008
Der Geltungsbereich der Erwerbsunfähigkeitsbegriffe Dem Terminus entsprechen die Begriffe Invalidität und Berufsunfähigkeit bei unselbständig Erwerbstätigen. Die im folgenden dargestellten Regelungen gelten nicht...
MEHROFFICE WIEN
A 1060 Wien, Linke Wienzeile 4/Stiege 1/Top 13
OFFICE TULLN
A 3430 Tulln, Königstetter Straße 128-134