August 2019
Ärzte erzielen mit ihrer Tätigkeit Einkünfte aus selbständiger Arbeit , welche in der Umsatzsteuer unecht befreit sind, weshalb auch ein Vorsteuerabzug nicht möglich ist. Diese Befreiung gilt jedoch nur für...
MEHRJuli 2009
Ärzte erzielen in ihrer Ordination Einkünfte aus selbständiger Arbeit und die Umsätze sind unecht umsatzsteuerbefreit, weshalb kein Vorsteuerabzug möglich ist. Im Rahmen einer (Privat)Krankenanstalt liegen für...
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