September 2026
Fristen und Kreis der betroffenen Unternehmen Etwa 200.000 betroffene Unternehmen müssen in Österreich ihren Jahresabschluss bis spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag offenlegen. Für die große Masse der...
MEHRSeptember 2026
Auswirkungen des EuGH-Urteils „Nova Iberomoldes“ auf Österreich Der EuGH hatte in seinem Urteil zur Rechtssache „Nova Iberomoldes“ (C-837/24) Anfang Juni 2026 entschieden, dass die Erhebung der portugiesischen...
MEHRApril 2026
Nach jahrelangem Warten ist das Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (NaBeG) am 19.2.2026 in Kraft getreten. Diskutiert wurde das NaBeG lange, vor allem im Hinblick auf die Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die zu...
MEHRJanuar 2026
Übersicht der Offenlegungspflichten von Kapitalgesellschaften der verschiedenen Größenklassen.
MEHRJanuar 2026
Mit 1. Jänner 2026 tritt eine der bedeutendsten Änderungen im Bereich der Immobilienbesteuerung der letzten Jahre in Kraft: die Einführung einer zwingend unechten Umsatzsteuerbefreiung für die Vermietung sogenannter besonders...
MEHRDezember 2025
In schwierigen wirtschaftlichen Zeiten kommt es vermehrt zu Überlegungen, Unternehmen zu schließen. Hierbei stellt die Liquidation als eine Form der Beendigung einer GmbH einen wichtigen Prozess dar, der die ordnungsgemäße...
MEHRDezember 2025
Mitte November ist die Regierungsvorlage zum Abgabenänderungsgesetz 2025 (AbgÄG 2025) im Nationalrat eingebracht worden. Ausgewählte wichtige Aspekte sind nachfolgend im Überblick dargestellt. Die finale Gesetzwerdung bleibt...
MEHRSeptember 2025
Etwa 200.000 betroffene Unternehmen müssen in Österreich ihren Jahresabschluss bis spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag offenlegen. Für die große Masse der Kapitalgesellschaften, bei denen der Bilanzstichtag...
MEHRJuni 2025
Wichtige Frist im Bereich der Mitarbeiterbeteiligungsprogramme für Startups - es geht um die Möglichkeit, bestehende virtuelle Beteiligungsprogramme in das steuerlich optimierte Regime des § 67a EStG steuerneutral zu überführen. Eine solche Überführung kann erhebliche Steuervorteile bieten und kann die Attraktivität Ihrer Mitarbeiterbeteiligungsprogramme deutlich steigern.
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