Januar 2025
Nachdem wir im Dezember 2024 über die Hürden bei der steuerlichen Geltendmachung von Kosten als außergewöhnliche Belastung (bei Operationen in Privatkliniken) berichtet haben, dreht es sich nachfolgend um eine für...
MEHRDezember 2023
Bei Entnahmen von bebauten Grundstücken aus dem betrieblichen in den privaten Bereich kommt grundsätzlich der Teilwert zum Ansatz, wodurch die im betrieblichen Bereich entstandenen stillen Reserven aufgedeckt und einer Besteuerung...
MEHRFebruar 2023
Die steuerliche Geltendmachung von Kosten als außergewöhnliche Belastung setzt voraus, dass die Belastung außergewöhnlich ist, zwangsläufig erwachsen ist und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des...
MEHROktober 2022
Die steuerliche Geltendmachung von Ausgaben als außergewöhnliche Belastung setzt voraus, dass die Belastung außergewöhnlich ist, zwangsläufig erwächst und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich...
MEHRAugust 2021
Die sogenannte Halbsatzbegünstigung („Hälftesteuersatz“) greift nur bei der Veräußerung oder Aufgabe des gesamten Betriebes, nicht aber bei der Veräußerung oder Aufgabe eines Teilbetriebes. Konkret...
MEHRJuni 2021
Für die steuerliche Anerkennung einer Ausgabe als außergewöhnliche Belastung müssen die Kriterien der Außergewöhnlichkeit, der Zwangsläufigkeit und der wesentlichen Beeinträchtigung der wirtschaftlichen...
MEHRFebruar 2021
Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) ist eine Zulassungssteuer und fällt in Österreich an, wenn ein Kraftfahrzeug in Österreich an einen Kunden geliefert wird oder erstmalig zum Verkehr zugelassen wird. Im Jahr 2021 kommt es für...
MEHRMai 2020
[Stand 02.05.2020] Achtung : Aufgrund der " COVID-19-Lockerungsverordnung " darf der Kundenbereich der meisten Betriebsstätten ab 1. Mai wieder betreten werden. Frühere Betretungs- und...
MEHRApril 2020
1. Welche Betriebe sind betroffen? Das Betreten des Kundenbereichs von Betriebsstätten des Handels, von Dienstleistungsunternehmen sowie von Freizeit- und Sportbetrieben zum Zweck des Erwerbs von Waren, der Inanspruchnahme von...
MEHROFFICE WIEN
A 1060 Wien, Linke Wienzeile 4/Stiege 1/Top 13
OFFICE TULLN
A 3430 Tulln, Königstetter Straße 128-134