April 2007
Erfolgte eine Anmeldung zur Pflichtversicherung verspätet, kann gem. § 113 Abs. 1 Z 2 ASVG ein Beitragszuschlag bis zum Doppelten jener Beiträge vorgeschrieben werden, die auf die Zeit ab Beginn der Pflichtversicherung bis zum...
MEHRApril 2007
Die Vermietung von Geschäftsräumlichkeiten ist unecht umsatzsteuerbefreit , womit der Verlust des Vorsteuerabzuges verbunden ist. Der Vermieter kann jedoch zur Umsatzsteuerpflicht (20%) optieren , um in den Genuss des...
MEHRApril 2007
Aufwendungen, die durch Krankheit verursacht werden, können gem. § 34 EStG als a.g. Belastung geltend gemacht werden. Als Krankheit ist eine gesundheitliche Beeinträchtigung zu verstehen, die eine Heilbehandlung erfordert. Für...
MEHRApril 2007
Für die Anerkennung von Krankheitskosten als a.g. Belastung ist es - lt. LSt-Protokoll 2006 - erforderlich, dass die Behandlungskosten in direktem Zusammenhang mit der Krankheit stehen und eine taugliche Maßnahme zur Linderung oder...
MEHRApril 2007
Die Europäische Kommission 21. Dezember 2006 verlangt von Österreich die Anpassung der noch bis Ende 2007 bestehenden Regelung gem. § 1 Abs. 1 Z 2b UStG an das EU-Recht, weil diese nicht EU-rechtskonform ist. Damit droht...
MEHRApril 2007
Der Ersatz von Kassenfehlbeträgen vom Dienstnehmer an den Dienstgeber kann als Werbungskosten im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden. Voraussetzung ist allerdings, dass darüber ein Nachweis des Dienstgebers...
MEHRMärz 2007
Seit 2005 gibt es kein mündliches Testament mehr, es sei denn es droht unmittelbare Gefahr, dass der Testator die Fähigkeit zu testieren verliert. In diesem Fall kann der letzte Wille mündlich oder schriftlich vor zwei...
MEHRMärz 2007
:: Sozialversicherungsrecht Gem. § 49 Abs. 3 Z 20 ASVG ist der Ersatz der tatsächlichen Kosten für Fahrten der Dienstnehmer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sozialversicherungsfrei . Die Höhe dieser...
MEHRMärz 2007
Die Veräußerung von Grundstücken ist gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit. a UStG unecht umsatzsteuerbefreit , wobei allerdings zur Steuerpflicht optiert werden kann. Bei beabsichtigten Grundstücksverkäufen...
MEHROFFICE WIEN
A 1060 Wien, Linke Wienzeile 4/Stiege 1/Top 13
OFFICE TULLN
A 3430 Tulln, Königstetter Straße 128-134