Juni 2007
:: Erstattung ausländischer Vorsteuern an inländische Unternehmer Österreichische Unternehmer können sich ausländische Vorsteuern aus dem Jahr 2006 bis spätestens 30. Juni 2007 zurückholen. Im Wesentlichen...
MEHRJuni 2007
:: Steuerfreiheit Da es sich bei Mieteinkünften um außerbetriebliche Einkünfte handelt, gibt es grundsätzlich keinen steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn . Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen kann es...
MEHRJuni 2007
Übersteigt die im Ausland einbehaltene Quellensteuer 15%, kann der übersteigende Betrag gem. Art. 10 OECD-Musterabkommen auf Antrag erstattet werden. Die Antragsformulare sind bei der Drucksortenverwaltung der Finanzbehörde 1030...
MEHRJuni 2007
:: Rechtsgrundlagen - Unfallversicherung (AUVA) Von der Pflichtversicherung sind ausschließlich Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten umfasst. Seit 1. Jänner 2005 leistet die AUVA einen freiwilligen Zuschuss für...
MEHRJuni 2007
:: Auslandsurkunde Rz. 457ff Dessen Gebührenpflicht ist in § 16 Abs. 2 Z 1 GebG geregelt. Die GebR stellt klar, dass Gebührenfreiheit besteht, wenn der Erfüllungsort nachweislich im Ausland ist. Die...
MEHRJuni 2007
Qualifikation von All- Inclusiv-Leistungen In der Tourismusbranche werden Package- und All-Inclusive-Angebote immer häufiger. Sie umfassen insbesondere die Benützung von Sporteinrichtungen und Tischgetränke beim Abendessen. Es...
MEHRJuni 2007
Steuerfreier Kostenersatz für Fahrerkarte Der Arbeitgeber ist laut OGH verpflichtet, dem Arbeitnehmer (LKW-/Autobus-Lenker) die Kosten für die Fahrerkarte in der Höhe von € 70,- zu vergüten. Laut BMF 14. März 2007...
MEHRMai 2007
Für beschränkt Steuerpflichtige sah § 99 EStG bisher den Steuerabzug in besonderen Fällen generell in Höhe von 20% der vollen Beträge der Einnahmen vor. Diese Bruttobesteuerung hat der EuGH 12.6.2003,...
MEHRMai 2007
Da nach dem Gemeinschaftsrecht Dienstleistungsunternehmen infolge verbotener Beihilfen von Energieabgabevergütungen ausgeschlossen sind, hat der VwGH v. 20.11.2006, 2006/17/0157 einen diesbezüglichen ablehnenden Bescheid für...
MEHROFFICE WIEN
A 1060 Wien, Linke Wienzeile 4/Stiege 1/Top 13
OFFICE TULLN
A 3430 Tulln, Königstetter Straße 128-134