Oktober 2002
Bei der Verlustquellenforschung kommt der Dauer der Außenstände entscheidende Bedeutung zu. Nicht nur, dass die Eintreibungsmaßnahmen wertvolle Arbeitszeit binden, kann damit auch ein erheblicher Zinsenverlust verbunden sein....
MEHROktober 2002
In der Klienten-Info August 2002 wurde auf die Erweiterung des Kataloges der Rechnungsangaben gemäß § 11 UStG ab 2003 hingewiesen. Auf Anfrage aus dem Leserkreis, in welchen Rechnungen die Umsatzsteueridentifikationsnummer...
MEHROktober 2002
Die Ausübung der ärztlichen Tätigkeit unterliegt der Pflichtversicherung gemäß § 4 Abs. 2 ASVG, wenn die Voraussetzungen persönlicher Abhängigkeit vorliegen. Die Sozialversicherungspflicht wird von der...
MEHROktober 2002
Der Verfassungsgerichtshof hat wegen Unsachlichkeit der Ausnahmebestimmungen gemäß § 135 a ASVG mit dem die Ambulanzgebühr eingeführt worden ist, am 29. Juni 2002 verfassungsrechtliche Bedenken erhoben und ein Verfahren...
MEHROktober 2002
Bisher gab es unterschiedliche Ansichten über den Zuflußzeitpunkt bei Gutschriften auf einem Bankkonto. Zur Wahl standen die Wertstellung oder das Datum des Kontoauszuges . Von Bedeutung ist dies insbesonders für die...
MEHROktober 2002
Die in der Klienteninfo 4/2002 kritisierte unterschiedliche Behandlung der genannten Kraftfahrzeuge wurde mit Verordnung BGBL II 2002/193 und BMF-Erlass vom 15. Mai 2002 rückwirkend ab 8. Jänner 2002 (Datum des EuGH-Urteils betreffend...
MEHROktober 2002
§ 21 Abs. 5 Z. 2 und 3 EStG ist seit 25.07.2002 bei der Festsetzung der Vorauszahlungen für Einkommensteuer und Körperschaftsteuer laut Information des BMF vom August 2002 unter Berufung auf das aufhebende Erkenntnis VfGH vom...
MEHROktober 2002
Falsche Umsatzsteuervoranmeldung als Abgabenhinterziehung Der VwGH E. 18. Juli 2001, 98/13/0137 hat festgestellt, dass eine Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a in Verbindung mit § 33 Abs. 3 lit. d Finanzstrafgesetz bereits...
MEHROktober 2002
VPI 2000 VPI 96 VPI 86 VPI 76 VPI 66 VPI I Jahr 2000=100 1996=100 1986=100 1976=100 1966=100 1958=100 Ø00 100,0 105,2 137,6 213,9 375,4 478,3 Ø01...
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