Februar 2006
A. Zivilrechtliche Tatbestände Als Rechtstitel für Grundstücksübertragungen kommen in Frage: Kauf, Tausch, Schenkung, Erbschaft, Rente und Zuwendung von einer Privatstiftung. Daran knüpft das Steuerrecht folgende...
MEHRFebruar 2006
Bisher war Verwaltungspraxis, die Abbruchkosten sowie den Restbuchwert des Altgebäudes als Herstellungskosten auf Grund und Boden oder auf das neu errichtete Gebäude zu aktivieren. Damit räumt nun der VwGH in den E. vom 7.6.2005,...
MEHRFebruar 2006
Zur Besicherung von Krediten werden oft private Bürgschaften (z.B. für Angehörige) übernommen. Wird so eine Bürgschaft dann schlagend, stellt sich die Frage, ob die angefallenen Kosten steuerlich geltend gemacht werden...
MEHRFebruar 2006
Die monatlichen Regelbedarfsätze betragen: 2004 2005 2006 bei einem Alter von 0-3 Jahren 157,- 160,- 164,- bis 6 Jahren 200,- 204,- 209,- bis 10 Jahren...
MEHRFebruar 2006
Laut Umsatzsteuerprotokoll 2005 richtet sich bei der Differenzbesteuerung gem. § 24 UStG die Buchführungspflicht nach den Bestimmungen der Bundesabgabenordnung und zwar: § 124 BAO: Die handelsrechtliche...
MEHRFebruar 2006
Die Betragsobergrenze wurde von bisher € 12.500,- auf € 50.000,- angehoben. Bis zu diesem Betrag werden Überweisungen innerhalb der EU zum gleichen Preis wie Inlandsüberweisungen durchgeführt, wenn folgende...
MEHRFebruar 2006
Die ursprüngliche Befristung bis 31. Dezember 2005 wurde vom BMF verlängert, weil es bei zahlreichen Unternehmen zu Umstellungsschwierigkeiten gekommen ist.
MEHRFebruar 2006
Der Zuschlag zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag bleibt lt. VO des BMWA mit 0,7% weiterhin aufrecht, obwohl der VfGH diesen als verfassungswidrig erklärt hat; allerdings dem Gesetzgeber zur Sanierung eine Frist bis 30. November 2006...
MEHRFebruar 2006
Obwohl der VwGH diese für beitragspflichtig erklärt hat, wird im Ministerialentwurf des BMSG vom 15. Dezember 2005 klargestellt, dass weiterhin die Beitragsfreiheit gelten soll. In § 49 ASVG wird auf § 26 EStG dergestalt...
MEHROFFICE WIEN
A 1060 Wien, Linke Wienzeile 4/Stiege 1/Top 13
OFFICE TULLN
A 3430 Tulln, Königstetter Straße 128-134