Hochwasserkatastrophe - Soforthilfen BMF
Im Zusammenhang mit der Hochwasserkatastrophe können Betroffene auch beim Finanzamt Soforthilfen beantragen.
Welche Maßnahmen sind u.a. umfasst?
- Verlängerung von Fristen
- Zahlungserleichterungen
- Stundung oder Ratenzahlung
- Herabsetzung der Vorauszahlungen
- Verängerung der Antragsfrist für Herabsetzung von Vorauszahlungen bis 31.10. statt 30.9
- Steuerfreiheit von Zahlungen aus dem Katastrophenfonds und freiwillige Zuwendungen Dritter
- Zuwendungen und Spenden zur Beseitung von Katastrophenschäden
- Achtung: ein Spender kann seine freigebige Zuwendung nur dann als Betriebs- oder Sonderausgabe geltend machen, wenn er
- für begünstigte Zwecke (z.B. Hilfestellung bei Katastrophenfällen) und
- an eine begünstigte Einrichtung (laut Liste BMF) spendet.
- Direkte Spenden an Betroffene können steuerlich NICHT geltend gemacht werden. Zu beachten ist auch, dass bei Spenden aus dem Privatvermögen nur Geldspenden begünstigt sind, bei Unternehmen auch Sachspenden.
Näheres dazu in der Information des BMF vom 14.6.2024: http://findok.bmf.gv.at/findok/volltext(suche:Standardsuche)?dokumentId=45185ed1-9950-49fd-82c7-1e66389ffeb9
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