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Energiekostenpauschale - Entlastung für Kleinunternehmen

August 2023
Seit gestern können Kleinst- und Kleinunternehmen die Energiekostenpauschale beantragen!
Die Energiekostenpauschale der Bundesregierung soll Kleinst- und Kleinunternehmen bei hohen Energiekosten entlasten. Die Pauschalförderung kann rückwirkend für das Jahr 2022 beantragt werden. Die Förderung beträgt je nach Jahresumsatz und Branche zwischen € 110 und € 2.475 und wird automatisiert berechnet. 
 
 
Voraussetzungen
Die Antragstellung läuft noch bis 30.11.2023. Mit Hilfe des Selbst-Checks kann überprüft werden, ob das Unternehmen antragsberechtigt ist. Folgende Voraussetzungen sind u.a. notwendig:
Es handelt sich um ein Kleinst- oder Kleinunternehmen mit einem Jahresumsatz 2022 zwischen € 10.000 und € 400.000 
Bestehendes Unternehmen mit Betriebsstätte in Österreich
Handysignatur oder ID Austria
Zugang zum Unternehmensserviceportal (USP)
Der Antrag muss vom Unternehmen gestellt werden – Steuerberater können keine Anträge stellen.
Weitere Informationen und Details zum Ablauf auf http://www.energiekostenpauschale.at 
 
         Quelle: https://www.energiekostenpauschale.at