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Erstellung eines Jahresbeleges bei Registrierkassen

Dezember 2017

Wir möchten nochmals an das Erfordernis der Erstellung eines Jahresbelegs bei Nutzung einer Registrierkassa zum Abschluss des Geschäftsjahres hinzuweisen.

Gemäß § 8 Abs. 3 der Registrierkassensicherheitsverordnung ist mit Ablauf jedes Kalenderjahres der Monatsbeleg, der den Zählerstand zum Jahresende enthält (Jahresbeleg), auszudrucken, zu prüfen und gemäß § 132 BAO aufzubewahren.

 

Details dazu finden Sie unter:

https://www.bmf.gv.at/steuern/selbststaendige-unternehmer/Erinnerung_zur_Registrierkassenpflicht.html

 

Bild: © nmann77 - Fotolia