Kurz-Info: Klarstellung zur Entgeltfortzahlung bei Dienstnehmerunfällen
Mai 2003
Der Stichtag 30. September 2002 für die Entgeltfortzahlung bei Unfällen von Dienstnehmern bezieht sich auf das Datum des Unfalles und nicht des Dienstnehmereintrittes (Klienten-Info März 2003).