September 2003
Laut ständiger Rechtsprechung ist ein Unfall dann nicht der betrieblichen Sphäre zurechenbar, wenn - selbst auf einer betrieblich veranlassten Fahrt - der Unfall durch übermäßigen Alkoholgenuss des Lenkers verursacht...
MEHRAugust 2003
Laut VwGH 25.9.2002, 99/13/0034 begründet ein LKW, bei einer auf Dauer angelegten Fahrtätigkeit für den LKW-Lenker keinen weiteren Mittelpunkt der Tätigkeit. Damit steht der steuerlichen Anerkennung eines...
MEHRMai 2003
Die bisher vom Fiskus nicht als lohnsteuerbegünstigt anerkannten Zuschläge für Sonntagsarbeit und damit zusammenhängende Überstundenzuschläge wurden vom VwGH 17.12.2002, 2000/14/0098 nunmehr bis zu einem Betrag von...
MEHRMai 2003
Die Neufassung des § 299 BAO ab 1. Jänner 2003 ermöglicht die Bescheidaufhebung durch die Abgabenbehörde erster Instanz (jenes Finanzamt welches den Bescheid erlassen hat) auf Antrag bis zum Ablauf der Verjährungsfrist...
MEHRApril 2003
Österreichische Unternehmen können sich aus allen Ländern der EU sowie einigen nicht-EU Ländern die dort gezahlten Umsatzsteuern aus dem Jahr 2002 im sog. Vergütungsverfahren zurückholen bzw. zurückholen...
MEHRMärz 2003
Zuschüsse der allgemeinen Unfallversicherungsanstalt bei Entgeltfortzahlung Für den Entgeltfortzahlungsaufwand bei Freizeit- und Arbeitsunfällen ihrer Dienstnehmer, die nach dem 30.September 2002 eingetreten sind, erhalten...
MEHRFebruar 2003
Gesetzliche Grundlagen :: Steuerrecht Gemäß § 15 Abs. 2 EStG sind geldwerte Vorteile (z.B. Wohnung, Heizung, Beleuchtung, Kleidung, Kost, Waren, Überlassung von KFZ zur Privatnutzung und sonstige Sachbezüge) mit...
MEHRAugust 2002
Die Entscheidung des EUGH zur Frage des Bereicherungsverbotes wird im Laufe des Jahres erwartet. Es geht darum, ob die Änderungen in den Landesabgabenordnungen, wodurch die auf die Konsumenten überwälzte Getränkesteuer...
MEHRJuli 2002
Die neuen Vereinsrichtlinien 2001 ordnen die Einkünfte der gewählten Funktionäre nunmehr den Einkünften aus sonstiger selbständiger Arbeit gem. § 22 Z. 2 EStG zu. Bisher galten sie als sonstige...
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