Februar 2005
Mit der Novelle zum Tabakgesetz ( Nichtraucher-Schutzgesetz ) wird Österreich mit einer "quasi lex imperfekta" in kafkaesker Weise bereichert. Nicht der Täter (Raucher) wird bestraft, wenn man vom Wegweisungsrecht absieht,...
MEHRNovember 2004
Nahezu wortgleich regeln § 3 Abs. 1 Z 17 EStG und § 49 Abs. 3 Z 12 ASVG die steuer- bzw. beitragsfreien Mahlzeiten, die der Dienstgeber/Arbeitgeber an nicht in seinen Haushalt aufgenommenen Dienstnehmer/Arbeitnehmer zur...
MEHROktober 2004
Kreditkartentrinkgelder im Gastgewerbe, die vom Arbeitgeber an Arbeitnehmer ausbezahlt werden, sind als Bezüge aus einem bestehenden Dienstverhältnis zu qualifizieren und der Lohnsteuer zu unterziehen. Problematisch war oftmals eine...
MEHRSeptember 2004
Der Kollektivvertrag für Arbeiter im Gastgewerbe sieht vor, dass dem Arbeitnehmer für am 6. Arbeitstag erbrachte Leistungen ein Zuschlag in Höhe von 50% zusteht. Dabei kann auch der Sonntag als 6. Arbeitstag (bei einem...
MEHRJuli 2004
Die Sommermonate sind die Zeit der "Ferialjobs". Einerseits greifen Unternehmen gerne auf Schüler oder Studenten zurück, um urlaubsbedingte Mitarbeiter-Engpässe auszugleichen, andererseits wird Schülern oder...
MEHRJuni 2004
Die Antragstellung auf Rückerstattung von im Ausland bezahlter Mehrwertsteuer entwickelt sich immer mehr zu einer Spezialdisziplin des internationalen Steuerrechts. Dem Antrag sind eine Unternehmerbestätigung, die Originalrechnungen,...
MEHRJuni 2004
Ob es sich hierbei um Einkünfte aus Vermietung oder Gewerbebetrieb handelt, gibt es in der Verwaltung und Rechtsprechung unterschiedliche Auffassungen. Die wesentlichen Kriterien sind die Anzahl der Gästebetten und die vom Vermieter...
MEHRJuni 2004
Anstelle der bestehenden Branchenpauschalierungen für Gaststätten, Lebensmittelhandel, Drogisten, Handelsvertreter, Künstler/Schriftsteller und Sportler ist eine einheitliche Branchenpauschalierung geplant, welche folgende...
MEHRJuni 2004
Wunschtraum eines jeden Unternehmers ist es, die Entwicklungen in seinem Unternehmen mit einigen wenigen, signifikanten Kennzahlen erkennen, kontrollieren und im Fall von Fehlentwicklungen gegenlenken zu können. Dies ist freilich in der...
MEHROFFICE WIEN
A 1060 Wien, Linke Wienzeile 4/Stiege 1/Top 13
OFFICE TULLN
A 3430 Tulln, Königstetter Straße 128-134