Oktober 2017
Der Gesetzgeber knüpft bei der steuerlichen Geltendmachung als außergewöhnliche Belastung an die Voraussetzungen der Außergewöhnlichkeit , Zwangsläufigkeit und der wesentlichen Beeinträchtigung der...
MEHRJuni 2017
Die Geltendmachung von Kosten, welche zwar mit der beruflichen Tätigkeit zusammenhängen, aber auch für die private Sphäre des Steuerpflichtigen Nutzen bringen, wird üblicherweise von der Finanzverwaltung kritisch...
MEHROktober 2016
Wir haben Sie bereits vor zwei Jahren über die umsatzsteuerliche Behandlung einer entgeltlichen Überlassung einer Patientenkartei informiert (siehe KI 06/14). Bereits damals hat das BFG geurteilt, dass die Übertragung einer...
MEHRAugust 2016
Außergewöhnliche Belastungen sind Ausgaben, die dem privaten Bereich zuzuordnen sind. Um diese Ausgaben von der Steuer absetzen zu können, müssen sie außergewöhnlich und zwangsläufig sein. Zudem...
MEHRAugust 2016
Der Krankenstand dient der Genesung des Arbeitnehmers und ist daher mit gewissen Pflichten des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers verbunden. Bedeutend ist dabei, dass sich der Arbeitnehmer schonen soll und daher auch der Aufenthalt...
MEHRApril 2016
Bei Betriebsprüfungen werden Aufwendungen, die im Zusammenhang mit einem KFZ stehen, in der Regel besonders genau unter die Lupe genommen. Wird das KFZ zu mehr als 50% betrieblich genutzt, stellt das Auto Betriebsvermögen dar. Es...
MEHRApril 2016
Kürzlich hatte das BFG (GZ RV/2100473/2013 vom 3.12.2015) über die Abzugsfähigkeit von Fortbildungs-kosten bezüglich eines englischen Sprachkurses „Business Conversation“ zu entscheiden. Das BFG kam zum...
MEHRApril 2016
Bekanntermaßen sind Repräsentationsaufwendungen steuerlich nicht abzugsfähig , da sie nicht nur im Zusammenhang mit der Erzielung von steuerpflichtigen Einkünften anfallen, sondern auch das gesellschaftliche Ansehen des...
MEHRFebruar 2016
Es ist der fehlende Interessensgegensatz (wie er typischerweise zwischen einander fremden Vertragsparteien anzunehmen ist), der dazu führt, dass von der Finanzverwaltung besonders strenge Anforderungen an die steuerliche Anerkennung...
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